Michael Mengel Fotografie
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Öffnungszeiten
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Adresse
Michael Mengel Fotografie
Schwanenstraße 23
40721 Hilden
Parkmöglichkeiten befinden sich
im Parkhaus Nove-Mesto-Platz,
gleich gegenüber.
AGB von Michael Mengel Fotografie (www.michaelmengel.com)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Michael Mengel (im Folgenden: der „Auftragnehmer“) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung bzw. Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden.
3. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen des Vertragspartners (im Folgenden: „Auftraggeber“) werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4. Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den Fotografien um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt.
II. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers & Auftraggebers
1. Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag mit größter möglicher Sorgfalt ausführen, wobei er Teile des Auftrages nach seinem Ermessen durch Dritte (Fotolabore etc.) ausführen lassen kann.
2. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Diese Gestaltungsfreiheit umfasst insbesondere die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die verwendete Fotoausrüstung/Fototechnik.
3. Die Bilder bzw. Fotos, welche dem Auftraggeber bei Abschluss der Fotoproduktion zur Abnahme vorlegt werden, werden vom Auftragnehmer selbst ausgewählt. Dem Auftraggeber steht kein eigenes Auswahlrecht zu.
4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erstellte Fotoproduktion für ein Jahr ab Übergabe an den Auftraggeber zu archivieren. Nach Ablauf des Jahres ist der Auftragnehmer nicht zu einer weiteren Archivierung verpflichtet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe oder Verwertung des Materials, das vom Auftragnehmer nicht als Teil der geschuldeten Fotoproduktion ausgewählt wurde.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fotoproduktion binnen vier Wochen nach der Bereitstellung abzunehmen. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Abnahme der Fotoproduktion ist der Auftragnehmer berechtigt, etwaige Mehrkosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung zu stellen.
III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
1. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, erwirbt dieser an den Lichtbildern ein einfaches Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird ausschließlich für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich nicht gestattet. Diese erfordert stets die Zustimmung des Auftragnehmers und ist mit einem Aufpreis verbunden.
2. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, erwirbt er an
den Bildern ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Rechte kommerzieller Nutzung. Jede darüber hinaus gehende Nutzung setzt die Zustimmung des Auftragnehmers voraus.
3. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
4. Für den Fall einer Verwertung der Lichtbilder kann der Auftragnehmer, soweit nicht etwas Anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz. Die Namensnennung hat wie folgt zu erfolgen: Michael Mengel Fotografie
5. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des in Punkt IV. dieser AGB näher dargestellten Honorars über.
6. Für Auftraggeber, die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen der Verwendung des Bildmaterials durch den Auftragnehmer widersprechen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert schriftlich vereinbart werden.
7. Die Rohdaten verbleiben beim Auftragnehmer.
IV. Honorare/Fälligkeit
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing („MFM“), beziehungsweise bei Privatkunden die auf dieser Internetpräsenz angegebenen Preise.
2. Die Berechnung des Honorars erfolgt auf Grundlage der aktuellen Stunden- und Tagessätze, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist der Mehraufwand dem Auftragnehmer ebenfalls zu vergüten.
3. Im Falle des Widerrufs der Auftragserteilung durch den Auftraggeber wird eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 100 € in Rechnung gestellt. Bei einer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber ab 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Fotohonorars fällig. Für das Ausfallhonorar wird eine Rechnung ausgestellt, die nach näherer Maßgabe der folgenden Ziff. 4 zu bezahlen ist.
4. Das Honorar ist grundsätzlich bei Übergabe der Fotos zu zahlen. Im Falle einer Rechnungsstellung ist das Honorar, sofern keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist, binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist von drei Wochen befindet sich der Auftraggeber im Verzug.
5. Eine Aufrechnung bzw. eine Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahme Änderungen, so hat er die dafür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält in jedem Fall den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
V. Haftung
1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen bzw. Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten
über das Urheberrecht an den Fotos hinaus, z.B. für Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber.
2. Mängelrügen sind unverzüglich - bei Auslieferung der Arbeiten (Fotoproduktion) – jedoch spätestens binnen 10 Werktagen schriftlich zu erheben. Andernfalls sind etwaige Gewährleistungsrechte wegen dieser Mängel ausgeschlossen.
3. Die Haftung gegenüber dem Auftraggeber wird für den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen im Übrigen auf den Ersatz von grob fahrlässigen oder vorsätzlich verschuldeten Schäden beschränkt. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, entfällt die Haftung. Unvermeidbare Farbdifferenzen bei Nachbestellungen berechtigen nicht zur Beanstandung.
VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz
Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, insbesondere zu kommerziellen Zwecken entgegen III. dieser AGB, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars für jeden Verstoß gegen die vorstehend genannte Verpflichtung. Die Vertragsstrafe ist mit dem Nachweis des Verstoßes fällig. Bezüglich der Ermittlung der Anzahl der Verstöße verzichtet der Auftraggeber auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
VII. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzten, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Gerichtsstand ist, soweit dieser zulässigerweise vereinbart werden kann, z.B. bei Unternehmern, Hilden.